Reiten fremder Pferde

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht

(1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,

(2) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,

(3) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,

soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden.
 

Beispiel: Der Versicherungsnehmer bekommt im Urlaub ein Pferd für einen Ausritt überlassen. Wegen eines Reitfehlers scheut das Pferd und verletzt Passanten.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

zur Startseite von www.haftpflichtversicherung-preiswert-billig.de
Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
e-mail: info@haftpflichtversicherung-preiswert-billig.de