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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, Beispiel: Der Versicherungsnehmer bekommt im Urlaub ein Pferd für einen Ausritt überlassen. Wegen eines Reitfehlers scheut das Pferd und verletzt Passanten.
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Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer. zur Startseite von www.haftpflichtversicherung-preiswert-billig.de |
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