Laborarbeiten

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

(1) aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs oder an fachpraktischem Unterricht, z. B. Laborarbeiten an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität,

(2) wegen Schäden an Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen) der Fach-, Gesamt bzw. Hochschule oder Universität bzw. des Betriebes, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht,

(3) aus der Beschädigung oder Vernichtung von Ausbildungsgegenständen, die von der Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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