Hüten fremder Hunde

Besteht keine Tier-Haftpflichtversicherung oder hat der Halter die Versicherung nicht bezahlt, so muss der Hüter, wenn durch seine mangelhafte Aufsicht der Schaden verursacht wurde, diesen aus eigener Tasche bezahlen. Das kann teuer werden. Hunde die unkontrolliert auf die Straße rennen, können erhebliche Schäden anrichten. Wer aber denkt schon immer daran, wenn er einen Hund in Pflege nimmt, beaufsichtigt oder ausführt, den Halter zu fragen, ob er eine Tier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und ob die Prämie bezahlt ist!

Bei der vorübergehenden Beaufsichtigung eines fremden Hundes sind durch diesen verursachte Schäden mitversichert.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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