VN als Inhaber von Wohneigentum

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, in der im Tarif angegebenen örtlichen Begrenzung (z.B. Deutschland oder Europa), als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter)

  • einer oder mehrerer Wohnungen, einschließlich Ferienwohnungen,
    Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Sondereigentümer. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
     
  • eines Ein- oder Mehrfamilienhauses,
     
  • eines Wochenend-/Ferienhauses oder eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens,

einschließlich der dazugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-) Teiche, Biotope und Flüssiggastanks sowie eines Schreber-/Kleingartens inkl. Laube.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Objekte in Europa gelegen sind und vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zumindest teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden.

Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer selbst genutzte Büros und Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.

Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz eines unbebauten Grundstücks bis zu einer Grundfläche von 2.000 qm.
 

Mitversichert ist bzgl. der genannten Immobilien die gesetzliche Haftpflicht

  • aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Betrieb von Treppenliften o. ä., Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) – auch wenn diese
    Pflichten durch Mietvertrag übernommen wurden;
     
  • aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung

    a) von einzelnen Wohnräumen – auch an Feriengäste (maximal 8 Betten);

    b) von einzelnen Räumen – auch zu gewerblichen Zwecken;

    c) von bis zu 2 Wohneinheiten oder bis zu einem Gesamtjahresmietwert von
       25.000 EUR (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Mehrfamilienhaus);

    d) von Garagen und Stellplätzen;
     
  • aus dem Miteigentum an zu den Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter;
     

Wenn von Europa bzw. vom europäischen Ausland gesprochen wird, umfasst dies Europa im geografischen Sinn zuzüglich den außer - europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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