Abhandenkommen fremde private Schlüssel

Schlüsselverlust kann teuer werden!

Ein verlorener Mietshausschlüssel und alle Schliesszylinder müssen erneuert werden. Mit einer zusätzlichen Deckung für fremde Privatschlüssel wird der Schaden durch die private Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Die genaue Wertgrenze und die Selbstbeteiligung ersehen Sie aus den Tarifdetails.
 

Abhandenkommen von Schlüsseln

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln, z.B. Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Codekarten für elektronische Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die dem Versicherten im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden sowie auf fremde private Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen).

Ersetzt werden die Kosten

a) für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten,

b) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,

c) für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),

d) für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.

Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
 

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche

a) aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus),

b) aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.
 

Tarif C und D:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf dem Abhandenkommen von Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber überlassen wurden. Codekarten werden Schlüsseln gleichgesetzt.
 

Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln

– zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person ist oder war,

– die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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