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Mietsachschäden an Immobilien Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Mietsachschäden an Mobiliar Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen. Die
Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Ausgeschlossen bei Mietsachschäden sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie
an Elektro und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
d) Schäden infolge von Schimmelbildung.
Tarif C und D:
Mietsachschäden an Gebäuden In Ergänzung zur oberen Regelung “Mietsachschäden an Immobilien” bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen,
gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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