Haftpflichtversicherung und Mietsachschäden

Mietsachschäden an Immobilien
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Mietsachschäden an Mobiliar
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen.
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
 

Ausgeschlossen bei Mietsachschäden sind Haftpflichtansprüche wegen

a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,

b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,

c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,

d) Schäden infolge von Schimmelbildung.
 

Tarif C und D:

Mietsachschäden an Gebäuden
In Ergänzung zur oberen Regelung “Mietsachschäden an Immobilien” bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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