Betriebspraktika und Ferienjob

Betriebspraktika / Ferienjobs / Fachpraktischer Unterricht / Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

(1) aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs oder an fachpraktischem Unterricht, z. B. Laborarbeiten an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität,

(2) wegen Schäden an (Ausbildungs-) Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind.

(3) aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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