Auslandsaufenthalt

Die private Haftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz, vorübergehende
Auslandsaufenthalte sind mitversichert.

Die Auslandsdeckung ist allerdings zeitlich bis zum angegebenen Zeitraum begrenzt. Für den
Fall eines längeren Aufenthalts ist eine besondere Vereinbarung zu treffen.

Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt und dem Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung finden Sie dann auch in den Versicherungsbedingungen.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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