Diensthaftpflicht für Lehrer

Diensthaftpflicht für Lehrer

Als Lehrer sind Sie einem speziellen beruflichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dies betrifft zum Beispiel die Aufsichtspflicht bei Schulausflügen, Wandertagen, beim Sportunterricht und ähnlichen Aktivitäten. In unseren Tarifen lässt sich die Lehrerhaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein preiswert einschließen.

Ausgeschlossen sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Die Höhe des Beitragszuschlages variiert je nach gewähltem Tarif zwischen 8 und 16 Euro jährlich. Je umfangreicher der Tarif für den Sie sich entschieden haben, desto höher der Zuschlag. Eine gewählte Selbstbeteiligung im Haupt-Tarif (A-D) gilt entsprechend.


Diensthaftpflicht für Lehrer plus Verlust von Dienstschlüsseln

Wenn Dienstschlüssel mit eingeschlossen werden sollen, dann muss man sich für einen höherwertigen Tarif mit dem Highlight “Abhandenkommen von beruflich genutzten Schlüsseln (150 Euro SB)” entscheiden.

Sollten Sie Interesse am Einschluss der Diensthaftpflicht haben, dann schreiben Sie einfach ins Feld "besondere Bemerkungen" einen entsprechenden Hinweis.

Zum Beispiel:

"Lehrerhaftpflicht für Versicherungsnehmer bitte einschließen" oder
"Lehrerhaftpflicht für Ehe-/Lebenspartner bitte einschließen" oder
"Lehrerhaftpflicht für Versicherungsnehmer und Ehe-/Lebenspartner bitte einschließen"


Wenn der Versicherungsnehmer und der Ehe-/Lebenspartner die Diensthaftpflicht für Lehrer eingeschlossen haben möchte, dann fällt der Zuschlag doppelt aus.

 

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